Ein Grundschulddarlehen ist ein Darlehen, welches durch Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch abgesichert wird. Die Bank hat mit diesem Eintrag das Recht bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers das Haus oder Grundstück durch eine Zwangsvollstreckung zu veräußern.
Grundschuld – Darlehen
Das Grundbuch als Bürgschaft, Grundschulddarlehen

Das Grundschulddarlehen ist ohne Zweckbindung möglich
Das Darlehen wird dann mit dem erhaltenen Betrag zurückgezahlt. Vor einigen Jahren war ein Grundschulddarlehen im Bereich der Baufinanzierung weit verbreitet da diese Finanzierung zweckgebunden war, mittlerweile vergibt die Bank aber auch Grundschulddarlehen ohne einen bestimmten Zweck. Durch die hohe Sicherheit der Immobilie oder des Grundstücks gegenüber der Bank, sind die Konditionen für ein Grundschulddarlehen geringer als bei anderen Darlehen wie zum Beispiel dem Sofortkredit. Als Voraussetzung für ein Grundschulddarlehen sind folgende Punkte: Sie müssen einen festen Wohnsitz in Deutschland haben, sich in einem festen Arbeitsverhältnis befinden und Eigentümer des beliehenen Grundstücks sein.

Beleihungen bis zur 3. Rangreihe sind möglich

Ein Nachrangdarlehen kann vielfältig verwendet werden. Neben der Finanzierung von Immobilienprojekten wird es immer häufiger für Umschulden bei Bestandsobjekten genutz. Das als Eigenkapital gewertete Darlehen eignet sich darüber hinaus auch für andere Bereiche wie Umbau, Ausbau, Renovierungen und Sanierungen. Und es kann auch genutzt werden, wenn es finanzielle Engpässe gibt, um sich schnell Geld zu leihen. Dies funktioniert bei spezialisierten Kreditanbietern sogar bei bereits bestehenden Beleihungen bis zur 3. Rangreihe.