Ein Privat-Darlehen wird umgangssprachlich unter Privatpersonen vergeben, ein Kreditinstitut kommt dabei nicht zum Zuge. Eine Privatperson leiht sich von einer anderen Privatperson Geld, dies kann auch ohne Darlehensvertrag geschehen eine mündliche Absprache reicht vollkommen.
Dennoch wird angeraten einen Vertrag abzuschließen je nachdem wie das Vertrauensverhältnis zwischen den Personen aussieht. In dem Vertrag sollten die üblichen Eckdaten enthalten sein: Laufzeit, Tilgungsrate, Zinsvereinbarungen. Solch ein Privatdarlehen nutzt der Kreditnehmer beispielsweise bei einem negativen Schufa-Eintrag oder eben bei Ablehnung der Kreditanfrage bei der Hausbank. Genauso wie bei dem Blanko-Kredit ist hier der Vorteil, dass meist auf Sicherheiten verzichtet wird. Aber auch Banken bieten Privat-Darlehen an, diese werden so genannt, weil eine Privatperson als Kreditnehmer fungiert. Die Privatdarlehen der Bank ähneln dem Anschaffungskredit und sind auf das zu finanzierende Konsumgut, mit Laufzeit und Kreditbetrag, angepasst.
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